Zeugnisarten

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer gemäß § 630 BGB grundsätzlich Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen einfachem und qualifizierten Zeugnis. Normalerweise sollten Sie immer letzteres anfordern, da bei einem einfachen Arbeitszeugnis keine Bewertung Ihrer Leistung vorgenommen wird. Vor dem Zeitpunkt der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses steht Ihnen lediglich in Ausnahmefällen die Erstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses zu (Wechsel des Vorgesetzten, für Bewerbungen um eine andere Stelle, vor längerer Beurlaubung usw.).

Einfaches Arbeitszeugnis

Ein einfaches Zeugnis - häufig auch Arbeitsbescheinigung genannt - wird meist nur bei einer kurzzeitiger Beschäftigung ausgestellt. Im Unterschied zum qualifizierten Zeugnis enthält das einfache Zeugnis keinerlei Bewertungen Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens. Aufgeführt werden die Personalien und die Dauer der Beschäftigung. Wichtig ist, dass die übertragenen Arbeiten exakt aufgelistet werden, so dass ein zukünftiger Arbeitgeber sich ein genaues Bild über Ihre Aufgaben und Erfahrungen machen kann. Das einfache Arbeitszeugnis muss wertfrei verfasst werden. Bei längerer Beschäftigung sollten Sie sich unbedingt ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen lassen. Auch bei einer kurzen Beschäftigungsdauer z.B. einem Praktikum lohnt es sich ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Denn diese werden ja zumeist auch wegen des Praktikumzeugnisses geleistet.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Zeugnis enthält im Gegensatz zum einfachen Zeugnis neben Personalien und Dauer der Beschäftigung eine wohlwollende Beurteilung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens. Informieren Sie sich außerdem über den richtigen Aufbau Ihres Zeugnisses. Falls Sie sich nicht sicher sind, was Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis wirklich sagt, lassen Sie es von uns überprüfen und schützen Sie sich damit vor bösen Überraschungen bei Ihrer nächsten Bewerbung.

Zwischenzeugnis

In bestimmten Fällen haben Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis, dem Ihr Arbeitgeber dann auch nachkommen muss. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie sich auf einen neuen Job bewerben möchten, entweder weil Ihnen eine Kündigung droht oder Sie selbst das Unternehmen verlassen möchten. Auch bei einem Wechsel des Vorgesetzten z.B. bei einer Betriebsveräußerung, bei einer Versetzung in eine andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit) ist ein Zwischenzeugnis angeraten. Auch nach mehreren Jahren im gleichen Job sollten Sie ein Zwischenzeugnis verlangen. Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.

Bitte beachten Sie: Ihr Zwischenzeugnis ist immer eine wichtige Grundlage für Ihr Abschlusszeugnis. Sorgen Sie also mit dem Zwischenzeugnis vor, denn Grundlage des Endzeugnisses wird dann nicht eine einmalige punktuelle Beurteilung, die wegen der Kündigung problematisch sein kann. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Ausstellung des späteren Endzeugnisses exakt die gleichen Formulierungen wie im Zwischenzeugnis verwendet.

Aber Vorsicht: Haben Sie eine bestimmte Bewertung in einem Zwischenzeugnis akzeptiert, wird es sehr schwierig im Endzeugnis eine bessere Bewertung durchzusetzen. Es lohnt sich also, auch Ihr Zwischenzeugnis professionell überprüfen zu lassen. Kontaktieren Sie uns noch heute.